Beschreibung
Nach anregender Konversation mit einer Rechtspflegerin während eines Spaziergangs, blieben zum Thema Rechtsfragen folgende Begriffe hängen: Komplex, verschachtelt, im Ermessen, verzweigt, nicht immer klar etc. Der Volksmund sagt: „Recht haben und Recht bekommen ist was anderes“. Generell kann der Begriff in dreifacher Weise ausgelegt werden, subjektiv ( mein persönliches Recht oder wie ich es empfinde ), objektiv ( im Rechtsstreit ) oder absolut ( als göttliches Recht, alles und jeden betreffend ). Die häufigsten Fälle bei denen Rechtsfragen geklärt werden, sind wohl die aus dem objektiven Bereich. Der Hund bellt zu laut der Nachbar ist uneinsichtig, schon muß man sich mit dem Objekt auseinandersetzen und geht vor Gericht. Dort wird der Fall nach geltendem Recht, also den Gesetzen des Staates geklärt. Hier ergibt sich ein Problem welches im Allgemeinen nicht als solches gesehen wird. Für die meißten ist Recht immer das was gerade Gesetz ist. Um Gesetze zu geben braucht man jedoch nur die Macht das zu tun, was subjektiver Natur ist. Jeder Staat hat andere Gesetze, die in anderer Weise gegeben werden, diese können allerdings von einem Blickpunkt außerhalb des betreffenden Staates, als vollkommen rechtslos erscheinen. Sämtliche Rechte aller Staaten wäre somit absolutes Recht, was im Endwicklungsgang der Menschheit auch als göttliches Recht gesehen werden kann. Da Gott jedoch, nach aktuellem Wissensstand, nur im Geist der Menschen lebt, sind wir sein Bewußtsein. Hätte er ein eigenes, wäre alles Recht der Menschheit, als von Gott gegeben wieder subjektiv. So erscheint es als absolut.
Kurz: Ich hoffe daß meine Gedanken zu diesem Thema zu einer ihm entsprechenden Umsetzung in diesem Werk geführt haben. Die Ausführung zur Veranschaulichung war nicht leicht und wurde von vielerlei Ideen begleitet. Sicher sind meine obigen Zeilen manchem eine Hilfe um zu verstehen warum das Werk den Titel „Rechtsfragen“ trägt und wie es dazu gekommen ist.